AGB (Stand April 2018)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln das Verhältnis zwischen OFF THE RADAR Hamburg e.V., Süderstrasse 112, 20537 Hamburg (im Folgenden „OTR“) und Käufer_innen von Eintrittskarten des von OTR veranstalteten OFF THE RADAR Festival 2017 auf Hof Ovendorf, Ovendorf 4, 24625 Negenharrie.

1. Kauf eines Tickets

1.1 Mit Kauf eines Tickets werden Käufer_innen, sowie der OTR (Veranstalter) Vertragspartner. Der Eintritt zum OFF THE RADAR Festival ist limitiert. Tickets sind nur im Online-Vorverkauf auf unserer Webseite www.offtheradar.net erhältlich. Eine Zahlung der Tickets kann ausschließlich per Überweisung erfolgen. Der Gesamtpreis der Bestellung ist mit Vertragsschluss innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Tickets werden per Email nach Zahlungseingang versendet. Sollte nach 7 Tagen kein Zahlungseingang festgestellt worden sein, ist der Vertragsschluss nichtig und das gebuchte Ticket wird storniert.

1.2 Mit Kauf des Tickets erhält der Käufer eine Eintrittsberechtigung zum Festival sowie einen garantierten Zeltplatz. Aus Kapazitätsgründen können wir keinen Garantie für einen Campervan – Wohnmobilstellplatz geben.

1.3 OTR behält sich das Recht vor Tickets an der Abendkasse anzubieten. Sollten Tickets an der Abendkasse angeboten werden, muss das Ticket vor Ort in Bar bezahlt werden.

1.4. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

1.5 Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines neuen Tickets.

1.6 Eine Rückgaberecht von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Einlass

2.1. Ein Einlass zum Festival ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen und wird gegen ein Festival Bändsel eingetauscht, welches während des gesamten Festivals vom Besucher getragen werden muss. Das Bändsel ist nicht übertragbar

2.2. Der OTR behält sich das Recht vor, sollte der Festivalbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein(e) offensichtlich menschenverachtende(s), rassistische(s), homophobe(s) Kleidung und / oder Verhalten sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände).

NAZIS MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN!!!

2.3. Der Festivalbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die o.g.) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der OTR handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

2.4. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber Aufsichtspflichtigen.

3. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG

3.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.

3.2. Sollte das Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In diesem Fall ist das oder die nicht entwertete/n Ticket/s per Email an office@offtheradar.net unter Nennung einer Kontoverbindung für die Erstattung bis 10 Tage nach Veranstaltung zuzuschicken. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.

3.3. Sollte das Festival nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.

3.5 Soweit „OTR“ Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine oder den Veranstaltungsort zur Verfügung stehen, wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen, soweit möglich, durch „OTR“ per E-Mail informiert.

3.6 Das Lineup ist zu jederzeit vorläufig und kann jederzeit vom Veranstalter geändert werden. Änderungen des Lineup inklusive Wegfall einzelner Künstler führt nicht zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schliesst ausdrücklich Künstlerabsagen, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen, ein.

4. LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ

Wir weisen darauf hin, dass bei dem Festival aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

5. HAUSRECHT

5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt.

5.2. Dem Musikfestivalbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen(insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

5.3. Sollte ein Festivalbesucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

6. HAFTUNG

6.1 Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Vermögensschäden, soweit nicht der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig für die Schäden verantwortlich ist oder es sich um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.

6.2 Der OTR haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, das der Veranstalter oder ein Erfüllungsgehilfe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.

6.3 Die Benutzung der „Camping / Übernachtungsfläche“ erfolgt auf eigene Nutzung & Gefahr. Jegliche Haftung und sämtliche Ansprüche für Schäden oder Verlust gegenüber dem OTR im Bereich Camping sind ausgeschlossen. Der Zugangsberechtigte akzeptiert die Hausordnung. Die Benutzung des Campingfläche ist unbewacht, wir übernehmen keinerlei Haftung. Benutzung auf eigene Gefahr.

7. Datenschutz

Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.). Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

8. Sonstiges

8.1 Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Festivalgelände ausschließlich zur privaten Verwendung erlaubt. Wer Film-, Foto- oder Tonaufnahmen für öffentliche Medien (Radio, Fernsehen, Internet) oder andere professionelle Zwecke erstellt, wer diese öffentlich verbreitet, verkauft oder publiziert, verstößt gegen unsere geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss sowohl vor Ort (z.B. das Veranstaltungsgelände sofort verlassen) als auch im Nachhinein mit Konsequenzen rechnen. Wir behalten uns bei Verstößen gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

8.3 Der Veranstalter hat das Recht die AGB’s jederzeit zu ändern. Die AGB’s sind auf www.offtheradar.net jederzeit für jedermann einsehbar.

8.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.